Beitragsordnung
1. Rechtsgrundlage
- Gemäß § 5 seiner Satzung erhebt Carthanas e.V. zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben von den Mitgliedern Beiträge.
- Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge gehört gemäß § 7 der Satzung von Carthanas e.V. zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung.
- Der Mitgliedsbeitrag für die Gründungsmitglieder entfällt im 1. Jahr, aus Gründen des besonderen und aufwendigen ehrenamtlichen Engagements in der Gründungsphase.
2. Berechnungsmaßstab
Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach dem Einkommen des Mitgliedes.
3. Stichtag
Stichtag der Ermittlung der Mitgliedsbeiträge ist der 31. 12. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres.
4. Jahresbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.
- Die Höhe des Beitrages wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
- Eine anteilige Ermäßigung oder Erstattung des Jahresbeitrages bei Eintritt, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes im Laufe eines Kalenderjahres erfolgt nicht.
- Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt!
- Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben. Die Festsetzung dieser Gebühren erfolgt nach der Beitragsordnung. Der rückständige Beitrag ist bis zu seinem Eingang mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Zahlungseingänge werden zuerst auf die Zinsen, dann auf die Mahn- und Verwaltungsgebühren, dann auf die rückständigen Beiträge angerechnet.
5. Beitragserhebung / Beitragsermäßigung pro Jahr
- Für Beitragsermäßigungen müssen Nachweise über die finanzielle Situation eingereicht werden.
- Ein Mitgliedsbeitrag kann auf Antrag in Raten gezahlt werden.
5.1. Vollmitglieder
- Mitglieder bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen v. 800,00 EUR
- Rentner, Hartz-4-Empfänger, Sozialhilfeempfänger
- Mitglieder über monatlich Netto von 800,00 EUR
60,00 EUR
60,00 EUR
120,00 EUR
5.2. Fördermitglieder
- jährlicher Mindestbeitrag
- oder nach individueller Absprache
60,00 EUR
5.3. Mitglieder „Organisationen, Initiativen und Interessengemeinschaften“
- jährlicher Mindestbeitrag
60,00 EUR
6. Gültigkeit
Gültig ab ...